AlpWorks

AGB

Auf dieser Seite findest du die Vertragsunterlagen der Three Purple Blocks AG, handelnd unter der Marke „AlpWorks" (alpworks.at):

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zugleich Rahmenvertrag für Webdesign- und Serviceleistungen — Three Purple Blocks AG, handelnd unter „AlpWorks“ (alpworks.at)

Three Purple Blocks AG, Schaanerstrasse 99, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, eingetragen im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein unter FL-0002.715.946-6, E-Mail: hello@threepurpleblocks.li, handelnd unter der Marke „AlpWorks" (alpworks.at) (nachfolgend „Agentur"), erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Hosting-Verwaltung und damit verbundene digitale Dienstleistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB"). Diese AGB bilden zugleich den Rahmenvertrag für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Agentur, insbesondere für die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites (nachfolgend „Projektleistungen") sowie für das laufende Service- und Wartungspaket (Domain- und Hosting-Verwaltung, technischer Grundbetrieb und technische Wartung; nachfolgend „Serviceleistungen", § 9).

(2) Kunden der Agentur können Unternehmer und Verbraucher sein. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen, geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Verbraucher gelten diese AGB mit den Massgaben des § 19; Klauseln, die danach auf Verbraucher keine Anwendung finden, bleiben im Übrigen unberührt. Der Kunde gibt bei der Beauftragung an, ob er als Unternehmer oder als Verbraucher bestellt.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss, Kommunikation

(1) Angebote der Agentur erfolgen in der Regel in Textform (E-Mail) und verweisen auf diese AGB, die jederzeit unter alpworks.at/agb abrufbar sind. Preisangaben auf der Website sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt) oder durch schlüssiges Verhalten (insbesondere Bereitstellung von Inhalten und Zugängen zur Projektumsetzung). Hat der Kunde diese AGB bereits im Rahmen des Onboarding-Prozesses bestätigt (z.B. durch Setzen eines Häkchens), kommt der Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten beider Parteien zustande, insbesondere durch die Aufnahme der Zusammenarbeit auf Grundlage des Angebots. Spätestens mit Bestätigung der AGB im Zahlungsvorgang (Checkbox beim Zahlungslink) gelten diese AGB einschliesslich des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage) als angenommen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang, der Projektpreis, die Höhe der monatlichen Servicegebühr, der Stundensatz für Zusatzleistungen sowie eine etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (nachfolgend „Angebot"). Bei Widersprüchen gilt: Angebot vor diesen AGB.

(4) Die Agentur ist frei, Anfragen und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss oder auf Annahme von Folgeaufträgen besteht nicht.

(5) Erklärungen im Rahmen der Vertragsabwicklung können beiderseits in Textform (E-Mail) abgegeben werden. Die Agentur kann hierfür auch projekt- oder markenbezogene E-Mail-Adressen (z.B. unter der Domain alpworks.at) verwenden.

§ 3 Projektleistungen der Agentur

(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens. Sie ist in der Gestaltung frei, soweit das Angebot keine konkreten Vorgaben enthält.

(2) Geschuldet ist die im Angebot beschriebene Leistung. Nicht geschuldet sind insbesondere – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – die Erstellung von Texten und Bildmaterial, Übersetzungen, rechtliche Prüfungen, SEO-Erfolge, ein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, Werbeerfolge oder bestimmte Umsatz- oder Besucherzahlen. Die Herstellung von Barrierefreiheit (z.B. nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, dem European Accessibility Act oder vergleichbaren Vorschriften) ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde; ob sein Webauftritt solchen Pflichten unterliegt, hat der Kunde selbst zu prüfen.

(3) Die Agentur ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Sie bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.

(4) Die Agentur darf marktübliche Dritt-Komponenten einsetzen (z.B. Content-Management-Systeme, Themes, Plugins, Baukastensysteme, Schriftarten, Stockmedien) sowie KI-gestützte Werkzeuge zur Leistungserstellung verwenden. Für Dritt-Komponenten gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

(5) Drittanbieter-Software und Fremdleistungen: Setzt die Agentur auf Wunsch oder im Interesse des Kunden kostenpflichtige Software, Lizenzen oder Dienste Dritter ein (z.B. Premium-Themes und -Plugins, Stockmedien, Buchungs-, Verwaltungs- und Reservierungstools, Newsletter- und Analysedienste, Schnittstellen), gilt für sämtliche Leistungen der Agentur: (a) Die einmaligen und laufenden Lizenz-, Nutzungs- und Transaktionskosten solcher Drittleistungen sind nicht Bestandteil der Vergütung nach § 5 und werden vom Kunden getragen; von der Agentur verauslagte Kosten werden dem Kunden weiterbelastet. (b) Verträge über Drittleistungen kommen, soweit möglich, unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande; die Agentur richtet die Leistungen insoweit im Namen und auf Rechnung des Kunden ein. (c) Für Drittleistungen gelten ausschliesslich die Vertrags-, Lizenz- und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters; der Kunde hat diese einzuhalten und erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen (insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge über die Verarbeitung von Daten seiner Endkunden, z.B. Gästedaten in Buchungstools) unmittelbar mit dem Anbieter abzuschliessen. (d) Preisänderungen der Drittanbieter werden an den Kunden weitergegeben; § 5 Abs. 6 gilt entsprechend. Änderungen, Einschränkungen oder Einstellungen von Leistungen, Schnittstellen oder Bedingungen durch Drittanbieter stellen keinen Mangel der Agenturleistung dar; dadurch erforderlich werdende Anpassungen sind Zusatzleistungen nach § 8 Abs. 2. (e) Stellt die Agentur eigene (Agentur-)Lizenzen zur Verfügung, gelten diese nur für die Dauer der Zusammenarbeit; nach deren Ende hat der Kunde erforderliche Lizenzen selbst zu erwerben, und die Deaktivierung von Agenturlizenzen stellt keinen Mangel dar.

(6) Vereinbarte Termine und Fristen sind unverbindliche Planungsgrössen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn und solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (§ 4) nicht nachkommt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien und Zugänge (z.B. Texte, Logos, Bilder, Zugangsdaten zu Domain, Hosting, bestehenden Systemen) rechtzeitig, vollständig und in einem gängigen Format unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und gibt Rückmeldungen zu Entwürfen und Zwischenständen innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung.

(3) Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und diese keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) verletzen. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben beruhen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Webauftritts selbst verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise sowie wettbewerbs- und branchenrechtliche Vorgaben. Eine Pflicht der Agentur, vom Kunden bereitgestellte, freigegebene oder vorgegebene Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit oder auf entgegenstehende Rechte Dritter zu prüfen, besteht nicht. Von der Agentur bereitgestellte Muster oder Platzhalter stellen keine Rechtsberatung dar; die Agentur empfiehlt eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

(5) Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Inhalte verantwortlich, soweit die Agentur nicht ausdrücklich Backup-Leistungen übernommen hat.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, kann die Agentur den entstehenden Mehraufwand zum Stundensatz gemäss § 8 berechnen und/oder das Projekt ruhend stellen. Nach 60 Tagen Stillstand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen kann die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abrechnen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung besteht, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, aus einem einmaligen Projektpreis (Fixbetrag) für die Projektleistungen und einer laufenden monatlichen Servicegebühr für das Service- und Wartungspaket (Serviceleistungen) gemäss § 9. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto, d.h. ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (siehe § 6); gegenüber Verbrauchern gelten Endpreise gemäss § 19 Abs. 3.

(2) Der Projektpreis ist mit Fertigstellung und Bereitstellung der Website zur Abnahme fällig. Die Zahlung erfolgt über einen von der Agentur übermittelten Zahlungslink eines von ihr eingesetzten Zahlungsdienstleisters (derzeit Stripe) oder per Banküberweisung und ist, sofern im Zahlungslink oder der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Einzelfall Anzahlungen oder Teilzahlungen zu vereinbaren.

(3) Die Agentur ist berechtigt, den Livegang der Website, die Herausgabe von Zugangsdaten und Arbeitsergebnissen sowie die Übertragung von Nutzungsrechten und der Domain bis zum vollständigen Eingang des Projektpreises und fälliger Servicegebühren zurückzubehalten.

(4) Die monatliche Servicegebühr ist ab dem Livegang der Website, spätestens ab Bereitstellung der Serviceleistungen, geschuldet und jeweils monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über ein wiederkehrendes Zahlungsprofil des eingesetzten Zahlungsdienstleisters oder per Rechnung.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a., eine pauschale Verzugsentschädigung von EUR 15 je Mahnung sowie den Ersatz weiterer notwendiger Mahn- und Beitreibungskosten zu verlangen. Für vom Kunden zu vertretende fehlgeschlagene Zahlungen und Rücklastschriften kann die Agentur die anfallenden Fremdgebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 15 verrechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. § 9 Abs. 7 (Sperrung) bleibt unberührt.

(6) Die Agentur kann die monatliche Servicegebühr mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei Kostenänderungen von Drittanbietern (Hosting, Domain, Lizenzen). Erhöhungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall die Serviceleistungen abweichend von § 14 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen (Sonderkündigungsrecht), auch während einer Mindestlaufzeit.

(7) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

(8) Storniert oder kündigt der Kunde einen Projektauftrag vor Fertigstellung aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, behält die Agentur den Anspruch auf den vereinbarten Projektpreis abzüglich dessen, was sie sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben absichtlich versäumt (vgl. § 1168 Abs. 1 ABGB).

§ 6 Steuern, Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer

(1) Die Agentur hat ihren Sitz im Fürstentum Liechtenstein und verfügt über keine Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

(2) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (insbesondere Österreich oder Deutschland) liegt der umsatzsteuerliche Leistungsort beim Leistungsempfänger. Die Steuerschuld geht auf den Kunden als Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren; in Österreich gemäss § 19 Abs. 1 i.V.m. § 3a Abs. 6 öUStG, in Deutschland gemäss § 13b Abs. 1 und Abs. 5 i.V.m. § 3a Abs. 2 dUStG, in anderen Mitgliedstaaten gemäss den nationalen Umsetzungen von Art. 44 und Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG). Rechnungen und Zahlungsaufforderungen der Agentur an solche Kunden werden ohne Ausweis von Umsatzsteuer gestellt und enthalten einen entsprechenden Hinweis.

(3) Der Kunde ist in diesen Fällen selbst verpflichtet, die auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer in seinem Sitzstaat zu erklären und abzuführen. Dies gilt auch für Kleinunternehmer im Sinne des jeweiligen nationalen Rechts; ein etwaiger fehlender Vorsteuerabzug fällt in die Sphäre des Kunden. Der Kunde teilt der Agentur, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID/USt-IdNr.) mit und weist auf Anforderung seine Unternehmereigenschaft in geeigneter Form nach (z.B. Gewerbeberechtigung, Handelsregisterauszug, Steuernummer, Unternehmerbestätigung).

(4) Bei Kunden mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein gilt die Leistung als im gemeinsamen Mehrwertsteuergebiet Schweiz/Liechtenstein erbracht. Sofern und soweit die Agentur mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die schweizerische bzw. liechtensteinische Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz (derzeit 8,1 %) zusätzlich zum Nettopreis verrechnet und in der Rechnung ausgewiesen.

(5) Macht der Kunde unrichtige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft oder seinem Sitz und entstehen der Agentur daraus Steuernachforderungen, Zinsen oder Strafen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.

§ 7 Freigabe und Abnahme

(1) Die Agentur stellt dem Kunden die fertiggestellte Website bzw. Arbeitsergebnisse zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft diese unverzüglich und erklärt die Freigabe oder rügt konkrete Mängel in Textform innerhalb von 14 Kalendertagen.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder Freigabe noch begründete Mängelrüge, oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Gebrauch (insbesondere Livegang der Website), gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

§ 8 Änderungswünsche, Korrekturschleifen, Zusatzleistungen

(1) Im Projektpreis enthalten sind – sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist – zwei Korrekturschleifen je Gestaltungsphase. Als Korrekturschleife gilt die gesammelte, konsolidierte Rückmeldung des Kunden zu einem Entwurf.

(2) Darüber hinausgehende Änderungswünsche, nachträgliche Konzeptänderungen, Erweiterungen des Leistungsumfangs sowie sonstige nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert nach Aufwand zu dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensatz oder nach gesondertem Angebot vergütet. Ist im Angebot kein Stundensatz vereinbart, gilt ein Stundensatz von EUR 60 (netto) je Stunde; angefangene Stunden werden je Viertelstunde anteilig abgerechnet. Gegenüber Unternehmern bedarf es keines gesonderten Hinweises auf die Vergütungspflicht im Einzelfall; sie ergibt sich aus diesen AGB. Verbraucher werden vor Ausführung über die voraussichtlichen Kosten informiert.

§ 9 Service- und Wartungspaket (laufende Serviceleistungen)

(1) Die laufenden Serviceleistungen werden als „Service- und Wartungspaket" angeboten. Es umfasst, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist: (a) die Registrierung bzw. Verwaltung einer Domain im Auftrag des Kunden, (b) die Bereitstellung und Verwaltung des Webhostings über von der Agentur ausgewählte Drittanbieter, (c) den technischen Grundbetrieb der Website sowie (d) die technische Wartung gemäss Abs. 3. Charakterprägender Hauptbestandteil des Pakets ist die persönliche, durch Mitarbeitende der Agentur manuell erbrachte Betreuung und Wartung der Website; die Beschaffung und Verwaltung von Domain und Hosting bei Drittanbietern erfolgt als unselbständige Nebenleistung dieser persönlichen Betreuung. Die Einrichtung und Verwaltung von Drittanbieter-Software richtet sich nach § 3 Abs. 5.

(2) Die Verfügbarkeit von Hosting, Domain und damit verbundenen Diensten richtet sich nach den Leistungen und Bedingungen der eingesetzten Drittanbieter. Eine eigene Verfügbarkeitszusage der Agentur besteht nicht; kurzzeitige Unterbrechungen (z.B. für Wartungsarbeiten und Updates) sind zulässig. Die Agentur ist berechtigt, die eingesetzten Drittanbieter zu wechseln und die Serviceleistungen technisch anzupassen oder weiterzuentwickeln, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungszeiten schuldet die Agentur nicht, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Die technische Wartung wird von Mitarbeitenden der Agentur persönlich und manuell erbracht. Sie umfasst die laufende manuelle Kontrolle der grundsätzlichen Erreichbarkeit der Website sowie das manuelle Einspielen der vom jeweiligen Hersteller bereitgestellten Sicherheits- und Systemupdates der eingesetzten Standardkomponenten, jeweils im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren und ohne dass bestimmte Intervalle, Reaktions- oder Umsetzungszeiten geschuldet sind. Eigene automatisierte, ohne wesentliche menschliche Beteiligung erbrachte Leistungen der Agentur sind nicht Gegenstand des Pakets. Nicht umfasst sind ferner Updates und Umstellungen, die über das blosse Einspielen hinausgehende Anpassungen erfordern (insbesondere Major-Upgrades, die Behebung von Inkompatibilitäten zwischen Dritt-Komponenten sowie Anpassungen an geänderte Schnittstellen oder Anbieterbedingungen); solche Arbeiten sind Zusatzleistungen nach § 8 Abs. 2.

(4) Inhaltliche Anpassungen, Erweiterungen und Support sind nicht Bestandteil des Service- und Wartungspakets und der monatlichen Servicegebühr. Die Agentur kann kleinere Anpassungen (z.B. Textkorrekturen, Bildtausch) nach freiem Ermessen und verfügbarer Kapazität aus Kulanz vornehmen; ein Rechtsanspruch des Kunden hierauf besteht nicht und entsteht auch durch wiederholte kulanzweise Erbringung nicht. Umfangreichere Arbeiten werden gemäss § 8 Abs. 2 gesondert angeboten und vergütet.

(5) Die Rechte an der Domain stehen dem Kunden zu; die Agentur verwaltet die Domain für die Dauer des Vertrags treuhänderisch. Bei Beendigung der Serviceleistungen wirkt die Agentur an der Übertragung der Domain auf den Kunden oder einen von ihm benannten Anbieter mit (insbesondere Herausgabe des Auth-Codes), sobald sämtliche fälligen Forderungen der Agentur beglichen sind; bis dahin steht der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der mit der Übertragung verbundene administrative Aufwand kann gemäss § 8 Abs. 2 verrechnet werden.

(6) Der Kunde darf die betreuten Systeme nicht für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen nutzen und keine Inhalte einstellen (lassen), die Rechte Dritter verletzen. § 4 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

(7) Befindet sich der Kunde mit der Servicegebühr trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug oder verstösst er gegen Abs. 5, ist die Agentur berechtigt, die Website und die zugehörigen Dienste vorübergehend zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der Servicegebühr bleibt während der Sperrung bestehen.

§ 10 Nutzungsrechte, Urheberrecht

(1) Sämtliche Arbeitsergebnisse der Agentur (Designs, Layouts, Grafiken, Quellcode, Konzepte) sind urheberrechtlich bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt.

(2) Mit vollständiger Bezahlung des Projektpreises räumt die Agentur dem Kunden das nicht ausschliessliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse für die vereinbarten Zwecke (insbesondere den Betrieb des eigenen Webauftritts) zu nutzen. Eine weitergehende Rechteeinräumung (z.B. ausschliessliche Rechte, Weiterveräusserung, Übertragung an Dritte ausserhalb des Unternehmens des Kunden) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Ausgenommen von der Rechteeinräumung sind Dritt-Komponenten (Open-Source-Software, CMS, Themes, Plugins, Schriftarten, Stockmedien); für diese gelten ausschliesslich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Agentur wählt nach Möglichkeit Lizenzen, die die vereinbarte Nutzung abdecken.

(4) Entwürfe und nicht beauftragte Konzepte bleiben Eigentum der Agentur und dürfen vom Kunden nicht ohne gesonderte Vergütung verwendet werden.

(5) Die Agentur bleibt berechtigt, die entwickelten generischen Techniken, Know-how, Bibliotheken und Code-Bausteine auch für andere Projekte zu verwenden.

§ 11 Referenznennung

(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma, Logo und einer Kurzbeschreibung des Projekts als Referenz zu benennen und Abbildungen der erstellten Arbeiten zu Präsentations- und Werbezwecken (Website, Portfolio, Social Media, Pitch-Unterlagen) zu verwenden.

(2) Die Agentur ist ferner berechtigt, auf der erstellten Website einen dezenten Urhebervermerk mit Verlinkung anzubringen (z.B. „Design & Umsetzung: AlpWorks").

§ 12 Gewährleistung

(1) Die Agentur leistet Gewähr dafür, dass die Arbeitsergebnisse zum Zeitpunkt der Abnahme im Wesentlichen dem Angebot entsprechen und in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser ordnungsgemäss funktionieren.

(2) Keine Mängel sind insbesondere: Abweichungen der Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten und in veralteten Browserversionen, Beeinträchtigungen durch spätere Updates von Dritt-Software (CMS, Plugins, Browser, Betriebssysteme), durch Eingriffe des Kunden oder Dritter in das System sowie Störungen bei Hosting- oder anderen Drittanbietern.

(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform und nachvollziehbar zu rügen; andernfalls gilt die Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Das Vorliegen eines Mangels bereits im Zeitpunkt der Abnahme hat der Kunde zu beweisen; gesetzliche Vermutungen der Mangelhaftigkeit (z.B. § 924 ABGB, § 477 BGB) werden – soweit zulässig – abbedungen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Agentur durch Nachbesserung oder Neuherstellung; schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde Preisminderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom betroffenen Einzelauftrag zurücktreten.

(4) Die Behauptung von Mängeln berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Laufende Pflege, Updates und Weiterentwicklung nach Abnahme sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

§ 13 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.

(3) Der Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, frustrierten Aufwendungen, Schäden aus Betriebsunterbrechung, Datenverlust (soweit dieser bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre) sowie von Schäden aus Ausfällen und Handlungen von Drittanbietern (insbesondere Hosting, Domain-Registrare, Zahlungsdienste, externe APIs) ist – ausser in den Fällen des Abs. 1 – ausgeschlossen.

(4) Soweit die Agentur dem Grunde nach haftet, ist die Haftung je Schadensfall und insgesamt je Auftrag der Höhe nach begrenzt auf den für den betroffenen Auftrag vereinbarten Projektpreis, bei Serviceleistungen auf die Servicegebühren der letzten zwölf Monate. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.

(5) Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat – soweit gesetzlich zulässig – der Geschädigte zu beweisen; die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB (bzw. vergleichbarer Bestimmungen) wird abbedungen.

(6) Schadenersatzansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ 14 Laufzeit und Kündigung des Service- und Wartungspakets

(1) Die Serviceleistungen laufen auf unbestimmte Zeit. Ist im Angebot eine Mindestlaufzeit vereinbart, beginnt diese mit dem Livegang bzw. der Bereitstellung der Serviceleistungen; nach ihrem Ablauf läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.

(2) Der Kunde kann die Serviceleistungen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Das Sonderkündigungsrecht nach § 5 Abs. 6 bleibt unberührt.

(3) Die Agentur kann die Serviceleistungen – auch während einer vereinbarten Mindestlaufzeit und ohne Angabe von Gründen – jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung bereits im Voraus gezahlte Servicegebühren werden dem Kunden anteilig erstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden aus einer solchen Kündigung bestehen nicht.

(4) Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder gegen § 9 Abs. 6 verstösst.

(5) Bei Beendigung stellt die Agentur dem Kunden auf dessen Verlangen die ihm zustehenden Inhalte und Daten einmalig innerhalb von 30 Tagen in einem von der Agentur gewählten gängigen Format bereit und wirkt an der Domainübertragung gemäss § 9 Abs. 5 mit. Weitergehende Migrations- und Umzugsleistungen werden nach Aufwand gemäss § 8 Abs. 2 vergütet. Mit Beendigung endet die Bereitstellung von Hosting und damit verbundenen Diensten; für die rechtzeitige Sicherung und den Umzug seiner Website ist der Kunde verantwortlich.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kalkulationen) vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 16 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), die im Fürstentum Liechtenstein als EWR-Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar ist, sowie das liechtensteinische Datenschutzgesetz; gegenüber Kunden mit Sitz in der Schweiz zusätzlich das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG).

(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere im Rahmen des Service- und Wartungspakets nach § 9), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäss Art. 28 DSGVO (Anlage zu diesen AGB), der Bestandteil des Vertrags ist und gemeinsam mit diesen AGB akzeptiert wird.

(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner durch die Agentur als Verantwortliche ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter alpworks.at/datenschutz.

§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (u.a. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Massnahmen, grossflächige Ausfälle von Strom-, Netz- oder Cloud-Infrastruktur, unverschuldete Ausfälle wesentlicher Mitarbeitender, insbesondere durch Krankheit), die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Agentur, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, können beide Parteien vom betroffenen Auftrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt); dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für laufende Serviceleistungen werden Änderungen dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung hingewiesen.

(6) Die Anfechtung des Vertrags wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis, insbesondere § 934 ABGB) wird – soweit gesetzlich zulässig, vgl. § 351 öUGB – einvernehmlich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

(7) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur in Textform auf Dritte übertragen; die Agentur ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu übertragen.

(8) Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren – ausgenommen Ansprüche nach § 13 Abs. 1 – in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.

§ 19 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher (§ 1 Abs. 2), gelten diese AGB mit den nachfolgenden Massgaben. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit sie zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften nicht widersprechen.

(2) Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei ausschliesslich im Fernabsatz (z.B. per E-Mail und Online-Zahlung) geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Einzelheiten, die Folgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage), die dem Verbraucher mit dem Angebot übermittelt wird. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Agentur vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er im Falle des Widerrufs einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen; das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Vertragserfüllung, wenn der Verbraucher der vorzeitigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz räumt die Agentur dasselbe Widerrufsrecht vertraglich ein.

(3) Preise und Steuern: Gegenüber Verbrauchern sind sämtliche angegebenen Preise Endpreise einschliesslich einer allfällig anfallenden Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. § 6 Abs. 2 und 3 (Reverse Charge) finden auf Verbraucher keine Anwendung; eine auf Leistungen an Verbraucher entfallende gesetzliche Umsatz-/Mehrwertsteuer wird von der Agentur abgeführt.

(4) Gewährleistung: Verbrauchern stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt zu, einschliesslich der gesetzlichen Fristen und einer allfälligen Aktualisierungspflicht bei digitalen Leistungen. § 12 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 finden auf Verbraucher keine Anwendung.

(5) Haftung: Gegenüber Verbrauchern gilt § 13 mit folgenden Massgaben: Der Ausschluss nach § 13 Abs. 2 gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf); insoweit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Begrenzung nach § 13 Abs. 4 gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit. § 13 Abs. 5 und Abs. 6 sowie verkürzte Verjährungs- und Ausschlussfristen dieser AGB (insbesondere § 18 Abs. 8) finden auf Verbraucher keine Anwendung.

(6) Verzug: Verbraucher schulden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; § 5 Abs. 5 findet insoweit keine Anwendung. Ersatzfähig sind nur die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn- und Inkassokosten in angemessener Höhe.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Abweichend von § 5 Abs. 7 kann der Verbraucher auch mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Agentur anerkannt wurden, sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Agentur. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt; § 12 Abs. 4 Satz 1 gilt nicht.

(8) Preisänderungen nach § 5 Abs. 6 werden gegenüber Verbrauchern frühestens zwei Monate nach Vertragsschluss wirksam; Kostensenkungen werden nach denselben Massstäben weitergegeben.

(9) Mindestlaufzeit: Eine mit Verbrauchern vereinbarte Mindestlaufzeit der Serviceleistungen beträgt höchstens zwölf Monate.

(10) Rechtswahl und Gerichtsstand: Die Rechtswahl nach § 18 Abs. 1 lässt zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt. § 18 Abs. 2 (Gerichtsstand) und § 18 Abs. 6 Satz 1 (laesio enormis) finden auf Verbraucher keine Anwendung; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(11) Streitbeilegung: Die Agentur ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 30. Juli 2026. Three Purple Blocks AG, Schaanerstrasse 99, 9490 Vaduz, Liechtenstein — handelnd unter der Marke AlpWorks (alpworks.at).

Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäss Art. 28 DSGVO — Anlage zu den AGB der Three Purple Blocks AG („AlpWorks“, alpworks.at)

zwischen dem Kunden (Auftraggeber und datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, nachfolgend „Verantwortlicher") und der Three Purple Blocks AG, Schaanerstrasse 99, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, E-Mail: hello@threepurpleblocks.li, handelnd unter der Marke „AlpWorks" (alpworks.at) (Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO, nachfolgend „Auftragsverarbeiter").

Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertrag über Webdesign- und Digitalleistungen (nachfolgend „Hauptvertrag") und wird gemeinsam mit den AGB des Auftragsverarbeiters (z.B. im Zahlungsvorgang) akzeptiert. Das Fürstentum Liechtenstein ist Vertragsstaat des EWR-Abkommens; die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) ist dort unmittelbar anwendbar. Eine Verarbeitung in Liechtenstein stellt daher keine Übermittlung in ein Drittland im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO dar. Für Kunden mit Sitz in der Schweiz gilt dieser Vertrag sinngemäss zugleich als Vereinbarung über die Bearbeitung durch einen Auftragsbearbeiter nach Art. 9 des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG); Liechtenstein verfügt über einen Angemessenheitsbeschluss des Schweizer Bundesrates.

§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, soweit dies zur Erbringung der Leistungen aus dem Hauptvertrag erforderlich ist, insbesondere bei: Erstellung, Einrichtung, Pflege und Wartung von Websites und Webanwendungen; Verwaltung von Hosting-, Domain- und E-Mail-Diensten; Einrichtung und Verwaltung von Formularen, Newsletter-, Analyse- sowie Buchungs- und Verwaltungstools; Support- und Fehlerbehebungsarbeiten mit Zugriff auf Systeme des Verantwortlichen.

(2) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags, sofern sich aus diesem Vertrag keine darüber hinausgehenden Pflichten ergeben.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffene

(1) Art und Zweck: Erhebung, Speicherung, Anpassung, Auslesen, Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten zum Zweck der Erstellung und des technischen Betriebs bzw. der Pflege des Webauftritts des Verantwortlichen.

(2) Kategorien betroffener Personen: Besucher und Nutzer der Website des Verantwortlichen; Kunden, Interessenten, Gäste und Lieferanten des Verantwortlichen; Mitarbeiter und Ansprechpartner des Verantwortlichen; Newsletter-Abonnenten.

(3) Arten personenbezogener Daten: Kontakt- und Stammdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon); Inhaltsdaten (z.B. Formulareingaben, Kommentare, Buchungsdaten); Nutzungs- und Metadaten (IP-Adressen, Logfiles, Cookie- und Analysedaten); Vertrags- und ggf. Zahlungsdaten, soweit über die betreuten Systeme verarbeitet. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.

§ 3 Weisungsrecht und Verantwortung des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht durch das Recht der EU, des EWR oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht verbietet.

(2) Der Hauptvertrag, die Leistungsbeschreibung und dieser Vertrag gelten als generelle Weisung. Einzelweisungen sind in Textform zu erteilen. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Umsetzung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen.

(3) Der Verantwortliche ist im Verhältnis der Parteien allein für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung verantwortlich (Art. 24 DSGVO), insbesondere für das Bestehen von Rechtsgrundlagen, die Erfüllung der Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte gegenüber den betroffenen Personen. Beruht ein Anspruch Dritter oder eine behördliche Massnahme auf einer Weisung des Verantwortlichen oder auf der Rechtswidrigkeit der von ihm zu verantwortenden Verarbeitung, hält der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter schad- und klaglos.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Er gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  • Er ergreift alle gemäss Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM); die bei Vertragsschluss umgesetzten Massnahmen sind in der Anlage 1 beschrieben und dürfen an den Stand der Technik angepasst werden, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
  • Er unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung mit geeigneten Massnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung). Für Unterstützungsleistungen, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Auftragsverarbeiters beruhen, kann dieser eine angemessene Vergütung nach Aufwand verlangen.
  • Er meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Informationen, soweit verfügbar.
  • Er benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich über Kontrollhandlungen und Anfragen von Aufsichtsbehörden, soweit sie sich auf die Auftragsverarbeitung beziehen, sowie über Auskunftsersuchen betroffener Personen, die direkt bei ihm eingehen; eine Beantwortung erfolgt nur nach Weisung des Verantwortlichen.
  • Er stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen – einschliesslich Inspektionen – bei, die vom Verantwortlichen oder einem von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt werden; Zeitpunkt und Umfang werden rechtzeitig abgestimmt, und für Überprüfungen ohne konkreten Anlass kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Aufwandsvergütung verlangen.
  • Er führt, soweit gesetzlich verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäss Art. 30 Abs. 2 DSGVO und benennt, soweit gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung zur Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) in Textform. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kann in diesem Fall keine zumutbare Lösung gefunden werden, sind beide Parteien berechtigt, die betroffene Leistung zu kündigen.

(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind. Bei Verarbeitung in Drittländern ausserhalb des EWR stellt er ein angemessenes Datenschutzniveau sicher (Angemessenheitsbeschluss, EU-Standardvertragsklauseln oder andere geeignete Garantien gemäss Art. 44 ff. DSGVO).

(4) Keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters sind Drittanbieter, deren Leistungen der Verantwortliche gemäss § 3 Abs. 5 der AGB unmittelbar bezieht (z.B. Buchungs- und Verwaltungstools, Newsletter- oder Analysedienste mit eigenem Vertragsverhältnis zum Verantwortlichen). Insoweit obliegt es dem Verantwortlichen, die erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge direkt mit dem jeweiligen Anbieter abzuschliessen; der Auftragsverarbeiter greift auf solche Systeme nur als vom Verantwortlichen autorisierte Person zu.

§ 6 Berichtigung, Löschung, Rückgabe von Daten

(1) Der Auftragsverarbeiter berichtigt, löscht oder schränkt die Verarbeitung der auftragsgegenständlichen Daten ein, wenn der Verantwortliche dies weist.

(2) Nach Abschluss der Leistungserbringung löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Löschung ist auf Verlangen zu bestätigen.

§ 7 Haftung, Schlussbestimmungen

(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien zueinander gelten ergänzend die Haftungsbeschränkungen des Hauptvertrags auch für Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen hinsichtlich des Datenschutzes die Regelungen dieses Vertrags vor.

(3) Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein; zwingende Bestimmungen der DSGVO und des am Sitz des Verantwortlichen geltenden Datenschutzrechts bleiben unberührt. Gerichtsstand ist Vaduz.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1: Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Zutritts-/Zugangskontrolle: verschlüsselte Endgeräte, Passwort-Manager, Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Systeme mit Kundendaten, individuelle Benutzerkonten, Sperrbildschirme.
  • Zugriffskontrolle: Berechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip, unverzüglicher Entzug von Berechtigungen bei Ausscheiden, Protokollierung administrativer Zugriffe soweit systemseitig möglich.
  • Übertragungskontrolle: Verschlüsselte Übertragung (TLS/SSH/SFTP/VPN), keine Übermittlung von Zugangsdaten im Klartext per E-Mail.
  • Eingabekontrolle: Nachvollziehbarkeit von Änderungen durch Versionsverwaltung (z.B. Git) und System-Logs.
  • Verfügbarkeitskontrolle: regelmässige Backups der betreuten Systeme (soweit beauftragt), Auswahl von Hosting-Anbietern mit angemessenen Verfügbarkeits- und Sicherheitsstandards.
  • Trennungskontrolle: getrennte Verarbeitung der Daten unterschiedlicher Kunden (getrennte Projekte, Instanzen, Repositories).
  • Organisation: Verpflichtung aller Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit, regelmässige Sensibilisierung, dokumentierter Prozess für Datenschutzvorfälle, Prüfung von Unterauftragsverarbeitern vor Einsatz.

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter (bei Vertragsschluss)

  • Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg – Cloud-Infrastruktur und Hosting; Verarbeitung grundsätzlich in EU/EWR-Regionen, für etwaige Zugriffe aus Drittländern gelten EU-Standardvertragsklauseln bzw. das EU-US Data Privacy Framework (Amazon Web Services, Inc. ist zertifiziert).
  • Vercel Inc., 440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA – Hosting- und Deployment-Plattform; Übermittlung in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln.
  • Regery (Domain-Registrar, Sitz: Ukraine) – Domainregistrierung und -verwaltung (Registrantendaten wie Name, Anschrift, E-Mail); Übermittlung in die Ukraine auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln bzw. des Datenverarbeitungsvertrags des Anbieters.
  • Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland – E-Mail (Gmail) und Kollaboration (Google Workspace) für Projektkommunikation und Dateiaustausch; für etwaige Übermittlungen an die Google LLC, USA, gelten das EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln.
  • GitHub, Inc., 88 Colin P. Kelly Jr. Street, San Francisco, CA 94107, USA (Microsoft-Gruppe) – Quellcode-Verwaltung und Versionierung der betreuten Projekte; Übermittlung in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework.
  • Zoom Communications, Inc., 55 Almaden Blvd, San Jose, CA 95113, USA – Videokonferenzen und Abstimmungstermine; Übermittlung in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln.
  • Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe Payments Europe Ltd., Irland) – Zahlungsabwicklung, soweit im Auftrag des Verantwortlichen eingerichtet; für die eigene Zahlungsabwicklung der Agentur ist der Zahlungsdienstleister kein Unterauftragsverarbeiter, sondern eigenständiger Verantwortlicher bzw. Dienstleister der Agentur.
  • Nicht erfasst: Drittanbieter-Software mit direktem Vertragsverhältnis zwischen dem Verantwortlichen und dem Anbieter (z.B. Buchungs- und Vermietungstools wie Smoobu, Reservierungs- oder Kassensysteme) – siehe § 5 Abs. 4; der Verantwortliche schliesst den Auftragsverarbeitungsvertrag insoweit direkt mit dem Anbieter.

Stand: 30. Juli 2026.

Widerrufsbelehrung

für Verbraucher — Three Purple Blocks AG, handelnd unter „AlpWorks“ (alpworks.at)

Diese Belehrung gilt für Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 2 unserer AGB, die mit der Three Purple Blocks AG, Schaanerstrasse 99, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, handelnd unter der Marke „AlpWorks" (alpworks.at), E-Mail: hello@threepurpleblocks.li, einen Vertrag im Fernabsatz (z.B. per E-Mail und Online-Zahlung) schliessen. Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz räumen wir das nachfolgende Widerrufsrecht vertraglich in gleicher Weise ein.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Three Purple Blocks AG, Schaanerstrasse 99, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, E-Mail: hello@threepurpleblocks.li) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferten digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis vom dadurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An: Three Purple Blocks AG („AlpWorks"), Schaanerstrasse 99, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, E-Mail: hello@threepurpleblocks.li
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________
  • Datum: ______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Stand: 30. Juli 2026.

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